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Ginkgo Biloba compositus Hevert Tropfen

Ginkgo Biloba compositus Hevert Tropfen

PZN: 02767450
Hersteller: HEVERT
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Produktbeschreibung

Anwendungsgebiet von Ginkgo Biloba compositus Hevert TropfenGinkgo Biloba compositus Hevert Tropfen sind ein homöopathisches Arzneimittel und daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation.Wirkungsweise von Ginkgo Biloba compositus Hevert TropfenHomöopathische Arzneimittel wirken nach dem Ähnlichkeitsprinzip. Das bedeutet, dass Krankheiten durch Mittel geheilt werden, welche bei einem Gesunden ähnliche Symptome bewirken wie bei einem Kranken. Des Weiteren greift das Prinzip des Potenzierens. Nach diesem Grundsatz werden die Mittel stark verdünnt und anschließend als Flüssigkeit, Globuli oder Tabletten angeboten. Ginkgo Biloba compositus Hevert Tropfen wirken ebenfalls nach diesen Prinzipien und ermöglichen eine ganzheitliche Behandlung. Zudem stärken sie die Selbstheilungskraft Ihres Körpers.Wirkstoffe / Inhaltsstoffe / Zutaten10 g von Ginkgo Biloba compositus Hevert Tropfen enthalten: Ginkgo biloba Dil. D3 4,74 g, Aurum colloidale Dil. D8 1,19 g.Sonstiger Bestandteil: Gereinigtes Wasser. 10 ml entsprechen 9,45 g.GegenanzeigenBei bekannter Überempfindlichkeit gegenüber einem der oben genannten Inhaltsstoffe sollte dieses Produkt nicht angewendet werden.DosierungAnwendungsempfehlung von Ginkgo Biloba compositus Hevert Tropfen:Soweit nicht anders verordnet, bei akuten Zuständen alle halbe bis ganze Stunde, höchstens 12mal täglich, je 5-10 Tropfen einnehmen. Bei chronischen Verlaufsformen 1-3mal täglich 5-10 Tropfen. Die Tropfen sollten in etwas Wasser verdünnt eingenommen werden.EinnahmeDie Tropfen sollten in etwas Wasser verdünnt eingenommen werden.Um eine genaue Dosierung zu gewährleisten, halten Sie bitte die Flasche in einem Winkel von ca. 20 - 25°.PatientenhinweiseVorsichtsmaßnahmen für die AnwendungWegen des Alkoholgehaltes soll das Präparat bei Leberkranken nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden. Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von MaschinenEs sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erf